Datenschutzerklärung

Zur aktuellen Satzung des „Fördervereins RoKi – Rohr für Kinder e. V.“ vom 18.12.2022

Für Vereine gelten seit dem 25.05.2018 nicht mehr nur die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), sondern auch die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Wir weisen gemäß Artikel 6 Abs. 1b der DS-GVO darauf hin, dass ausschließlich zum Zweck der Mitgliederverwaltung und –betreuung personenbezogene Daten der Mitglieder gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Eine entsprechende Verarbeitungsübersicht liegt vor und kann eingesehen werden.

Personenbezogene Daten sind folgende Daten: vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefon-nummer (freiwillig), E-Mail-Adresse, Bankverbindung (ausschließlich zum Einzug des Mitgliedbeitrages, sofern dem Verein ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat vorliegt), Datum des Vereinseintritts bzw. – austritts. Zum Zwecke einer Vereinschronik löschen wir die Namen der Vereinsmitglieder sowie das Datum des Eintritts/Austritts nicht, außer ein Vereinsmitglied widerspricht dagegen.

Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgende Rechte:

  • das Recht, gegebene Einwilligungen zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke zu widerrufen (Artikel 6, Abs. 1a DS-GVO)
  • das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO)
  • das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO)
  • das Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO)
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO)
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO)
  • das Widerspruchrecht (Artikel 21 DS-GVO)

Die zuständige Aufsichtsbehörde für das Bundesland Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenaufsicht: https://www.lda.bayern.de/de/index.html

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personen-bezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten, die sich aus den bestehenden Datenschutzgesetzen ergeben, bestellt der Vorstand keinen Datenschutzbeauftragten, da in unserem Verein weniger als zehn Personen regelmäßig mit dem Umgang personenbezogener Daten betraut sind.

Der Verein behält sich das Recht vor, die Datenschutzklausel zu ändern, falls dies aufgrund neuer Rechts-lagen und Technologien notwendig sein sollte. Auf der Homepage www.roki-rohr.de ist die Datenschutz-klausel in der jeweils aktuellen Version für jedes Mitglied einsehbar.

Rohr i. NB, 18.12.2022

Der Vorstand

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