Geschäftsordnung

§ 1 (1. Vorstand)

Der 1. Vorstand beruft die Sitzungen des Gesamtvorstandes und die Mitgliederversammlung ein, führt Vorsitz und leitet sie. Er vertritt den Verein nach Außen und wickelt die Rechtsgeschäfte entsprechend der Vereinssatzung ab. Der 1. Vorstand bearbeitet sämtliche Anfragen und Auf-gaben, die an den Verein gerichtet werden.

§2 (2. Vorstand)

Der 2. Vorstand vertritt im Verhinderungsfall den 1. Vorstand und übernimmt befristet dessen Aufgaben. Er verwaltet die Mitgliederdaten.

§3 (Schatzmeister/in)

Der Schatzmeister hat die Verwaltung des gesamten Rechnungswesens des Vereins inne. Er hat für die Einkassierung der Mitgliedsbeiträge zu sorgen, die Kasse zu verwalten, die Zahlungen auf Anweisung des 1. Vorsitzenden zu leisten und über die Kassenverwaltung in der Mitglieder-versammlung zu berichten.  Der 1. Vorstand ist über die finanzielle Situation des Vereins auf dem Laufenden zu halten. Der Schatzmeister kümmert sich um die Steuererklärung des Vereins.

§4 (1. Schriftführer/in)

Der 1. Schriftführer fertigt Niederschriften über die Sitzungen der Vorstandschaft, des Gesamt-vorstandes und der Mitgliederversammlung an. Die Niederschriften sind vom 1. Schriftführer und dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen und zu archivieren.

§5 (2. Schriftführer/in)

Der 2. Schriftführer vertritt im Verhinderungsfall den 1. Schriftführer. Er kümmert sich um die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

§6 (Beisitzer)

Die Beisitzer beraten die Vorstandschaft und übernehmen an sie delegierte Aufgaben.

§7 (Gesamtvorstand)

Der Gesamtvorstand ist das leitende Organ für die inneren Angelegenheiten des Vereins. Er hat über die Regelung der laufenden Geschäfte Beratung zu pflegen, die in der Mitglieder-versammlung gefassten Beschlüsse zu vollziehen, die Schlichtung von Uneinigkeiten unter den Vereinsmitgliedern zu veranlassen und für geeignete Regelung und Leitung sämtlicher Vereinsangelegenheiten zu sorgen.

Der Gesamtvorstand entscheidet durch Stimmenmehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn über 1/3 seiner Mitglieder anwesend ist. Dem Gesamtvorstand obliegt es, Unterausschüsse mit Beschluss-kraft zu bilden. 

Über sämtliche Sitzungen des Gesamtvorstands sind Niederschriften zu fertigen, die vom 1. Vor-stand und dem 1. Schriftführer oder deren Stellvertreter zu unterzeichnen sind.

§8 (Regelung zur Ausschüttung / Antragsstellung)

Die in der Satzung unter §2 Absatz 1 genannten Einrichtungen sowie förderfähige Einzelpersonen können Anträge zur Ausschüttung finanzieller Mittel an den Förderverein RoKi stellen. Diese An-träge sind jeweils bis zum 1. jeden Quartals mit dem entsprechenden Antragsformular beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Der 1. Vorsitzende stellt die Anträge in den Sitzungen des Gesamt-vorstandes dem Gremium vor und der Gesamtvorstand trifft Entscheidungen über die Anträge.

§9 (1 Bekanntmachungen / Veröffentlichungen)

Alle für die Vereinsmitglieder wichtigen Bekanntmachungen, Informationen und Einladungen sind über das Mitteilungsblatt des Marktes Rohr zu veröffentlichen.

Es besteht zudem die Möglichkeit über die Homepage www.roki-rohr.de Informationen zu ver-öffentlichen. 

§10 (2 Satzungen / Verordnungen und sonstige Regelungen)

Alle für die Vereinswesen relevanten Satzungen, Verordnungen und sonstige Regelungen sind auf der Homepage www.roki-rohr.de zum Abruf für die Vereinsmitglieder zu hinterlegen.

§11 (Schlussbestimmungen)

Die Geschäftsordnung wird vom Gesamtvorstand festgelegt und beschlossen. Sie kann jederzeit den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden und bedarf nicht der Zustimmung durch die Mit-gliederversammlung.

Die Geschäftsordnung ist jeweils ab dem Zeitpunkt des Beschlusses durch den Gesamtvorstand gültig.

Rohr, 18.12.2022

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